Qualitätsmanagement

Bedeutung des Qualitätsmanagements

Im Jahr 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der QM-Richtlinie Grundelemente und Instrumente eines internen Qualitätsmanagements festgelegt und alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxen zur Einfügung eines praxisinternen Qualitätsmanagement verpflichtet. Diese gesetzlichen Vorgaben werden von verschiedenen Qualitätsmanagement-Systemen erfüllt. Das Gesetz schreibt kein spezifisches QM-System vor, eine eigene Systematik ist möglich. 

Der BNHO hat 2005 mit der Kassenärztlichen Bundesvereingiung (KBV) einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Er setzt sich für die Einführung und Verbreitung des Qualitätsmanagement-Systems QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen – in onkologischen Praxen ein. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein anderes QM-System etabliert war. 

Derzeit bietet das WINHO keine regulär stattfindenden QM-Schulungen an. Sollten Sie Interesse an unserem nachstehenden Angebot haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf ().

Unser QM-Angebot

  • QM-Telefonsprechstunden
  • QEP-Einführungsseminare
  • QMB-Schulung für Einsteiger*innen, Refresher*innen und Fortgeschrittene 
  • Qualitätsmanagement-Schulung
  • Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in onkologischen Praxen