Die Vertragsgestaltung erfolgt praxisbezogen und nicht auf Ebene einzelner Ärzt*innen.
Maßgeblich für die Ausgestaltung des Subskriptionsvertrags sind insbesondere:
So wird sichergestellt, dass die Leistungen und Beiträge bedarfsgerecht an die jeweilige Praxisstruktur angepasst werden.