Goal-ASV

Evaluation und Weiterentwicklung der Richtlinie zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV)

Hintergrund: 

Nach §116b SGB V können im Rahmen der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) sowohl Kliniken als auch Vertragsärzte Patient*innen mit seltenen Erkrankungen oder Erkrankungen mit besonderem Versorgungsbedarf betreuen. In der ASV-Richtlinie (RL) sind Krankheitsbilder, Teilnahmevoraussetzungen, Qualitätsanforderungen, Leistungsbereiche sowie die Vergütung geregelt. Die Teilnahme von Ärzt*innen aus dem Klinik- und Vertragsarztsektor bleibt jedoch bisher hinter den Erwartungen zurück. 

Ziel:

Ziel des Projektes ist es, die Umsetzungspraxis der ASV-Richtlinie für alle Indikationen zu evaluieren. Hierrunter fallen die Analyse des aktuellen Umsetzungstands der Richtlinie, die Identifizierung relevanter, beeinflussbarer Faktoren für die Teilnahmebereitschaft von Leistungserbringenden an der ASV, Identifizierung von Zugangsbarrieren und relevanter, beeinflussbarer Faktoren für die praktische Umsetzung, Ermittlung der Auswirkungen der ASV auf die Versorgung der Patient*innen (Zusatznutzen im Vergleich zu Regelversorgung) und daraus folgend Ableitung und Formulierung von Handlungsempfehlungen. 

Methode:

Die Evaluation sieht eine multiperspektivische Mixed-Methods-Studie vor, bei der neben einem qualitativen Evaluationsdesign mit semi-strukturierten Fragebögen quantitative Erhebungen mittels standardisierter Befragungen eingesetzt werden. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme wird der Status Quo der ASV-Teilnahme ermittelt und die regionalen Unterschiede im Zugangsverfahren analysiert. Eine Auswertung von Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung wird die an der ASV tatsächlich beteiligten Fachgruppen im Zeitverlauf und die Inanspruchnahme der Patient*innen analysieren. Basierend auf den Ergebnissen lassen sich Rückschlüsse zu regionalen Unterschieden ziehen und Best-Practice-Beispiele für die erweiterten Landesausschüsse ableiten. Aufbauend auf den in den Arbeitspaketen ermittelten Ergebnissen sollen Orientierungshilfen, Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen generiert werden. 

Konsortialpartner:

Finanzielle Unterstützung:

Das Projekt wird über zwei Jahre durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert.