Im Jahr 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der QM-Richtlinie Grundelemente und Instrumente eines internen Qualitätsmanagements festgelegt und alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxen zur Einfügung eines praxisinternen Qualitätsmanagement verpflichtet. Diese gesetzlichen Vorgaben werden von verschiedenen Qualitätsmanagement-Systemen erfüllt. Das Gesetz schreibt kein spezifisches QM-System vor, eine eigene Systematik ist möglich.
Der BNHO hat 2005 mit der Kassenärztlichen Bundesvereingiung (KBV) einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Er setzt sich für die Einführung und Verbreitung des Qualitätsmanagement-Systems QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen – in onkologischen Praxen ein. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein anderes QM-System etabliert war.
Wenn Sie Interesse an den QEP-Unterlagen haben, können Sie diese als WINHO-Partner-Praxis bei uns zu günstigen Konditionen erweben.
Ansprechpartnerin im WINHO rund um das Thema „Qualitätsmanagement“ ist:
Sandra Osburg
Master in Health and Medical Management,
ISO-Autorin, Projektmanagerin