Angebot für Ehemalige

Sie scheiden als Hämatologe*in und Onkologe*in aus Ihrer Praxis aus? 

Wenn Sie als Hämatologe*in und Onkologe*in aus einer onkologischen Schwerpunktpraxis mit dem WINHO oder dem BNHO vertraglich verbunden waren, können Sie über diese frühere Berufstätigkeit hinaus weiter mit dem WINHO kooperieren und die Verbindung zur ambulanten Versorgung aufrecht erhalten. Hämatolog*innen und Onkolog*innen, die hauptberuflich in der ambulanten onkologischen Versorgung tätig sind, können diesem Vertrag nicht beitreten.

Die Kooperation mit dem WINHO umfasst folgende Punkte:

  • Die halbjährige Übersendung des WINHO-Newsletters.
  • Bei fortgesetzter nebenberuflicher onkologischer Tätigkeit der Auftraggeber*innen die Bekanntmachung ausgewählter Angaben der Auftraggeber*innen auf der WINHO-Internetseite sowie im Qualitätsbericht.
  • Übernahme von Auswertungen und Rechercheaufgaben aus dem Bereich der onkologischen Versorgungsforschung und des Qualitätsmanagements nach den Wünschen der Auftraggeber*innen. 
  • Unterstützung bei der Anbahnung und Vorbereitung von Projekten der Auftraggeber*innen.
  • Ermöglichung der Tätigkeit als Referent*in bei WINHO-Veranstaltungen und Fortbildungen.
  • Angebot zur Tätigkeit als Berater*in bei ausgewählten WINHO-Projekten.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann melden Sie sich im WINHO. Wir senden Ihnen die Vereinbarung gerne zu.